Eine Drohne ist nicht ohne

Westerholz - Von Maren Ewert. Das unbemannte Flugobjekt steht in fünf Metern Höhe über dem Sportplatz in Westerholz und wartet auf Anweisungen. Der kleine grüne Pfeil auf dem Display, das Thomas Bödecker in den Händen hält, zeigt die Position an. Vorsichtig spielt er an den kleinen Sticks herum – und tatsächlich: die zwei Kilogramm schwere Drohne setzt sich in Bewegung, surrend, wie eine dicke Hummel. „Nähert sie sich dem Erdboden auf einen Meter, kommt es zu einem sogenannten Downwash, wie es bei einer Hubschrauberlandung der Fall wäre“, erklärt Bödecker. „Die aufgewirbelte Luft lässt die Drohne schwanken und sie kippt um.“ Schlimm sei das nicht, versichert er, und doch habe ihm ein solches Manöver schon so manchen Rotorenflügel gekostet.

Der Westerholzer weiß, wovon er spricht. 24 Jahre hat er als Berufssoldat an Drohnen „herumgespielt“, wie er es selbst schmunzelnd nennt. Erst als Luftbildauswerter, dann hat er die Ausbildung zum Flugplaner und schließlich zum Flugsteuerer gemacht. Ende August 2016 wurde Bödecker pensioniert und fasste wenige Monate später den Entschluss, sich mit seinem angesammelten Wissen und Können selbstständig zu machen. 

Inzwischen bietet er mit seinem Youtube-Kanal „Top-View Drohnendienst und Luftbildservice“ seine Dienste im Internet an, macht Aufnahmen von Immobilien und Logistikstandorten für Unternehmen und Privatleuten im Dreieck Hannover, Hamburg und Bremen und ist freier Mitarbeiter der Flynex GmbH in Leipzig. Dort als Softwareentwickler für Drohnen, versteht sich. Das Heimatfestival in Scheeßel war die erste öffentliche Veranstaltung, die Bödecker von oben filmte. 2017 kam eine neue Drohnenverordnung heraus, die die Filmaufnahmen von großen Menschenmengen untersagt. Auf privaten Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Training des Werkstattclubs in Scheeßel, oder der Freiwilligen Feuerwehr Westerholz, lieferten seine Filme schon wichtiges Material zur Auswertung. Zusammen mit dem Hegering Sottrum suchte Bödecker vor der Frühjahrsmad Felder nach Kitzen ab. Eine Drohne mit Wärmebildkamera leistete da gute Dienste – der Hegering konnte durch deren Einsatz 35 Kitze retten.

Gibt es Drohnen im militärischen Bereich schon seit Mitte der 1980er-Jahre, ging der private Boom erst vor etwa vier Jahren los. „Leider informieren sich die wenigsten privaten Drohnenpiloten über die rechtlichen Grundlagen“, hat er festgestellt. Deshalb bietet Bödecker auch zweimal im Jahr Informationsveranstaltungen zu dem Thema an der Volkshochschule in Rotenburg an. 

Bevor die Drohne auf ihren ersten Flug geht, muss man einige Dinge checken. Wiegt sie mehr als 250 Gramm, muss der Besitzer nicht nur eine Drohnenhaftpflichtversicherung abschließen, sondern das Gerät auch noch mit einer Plakette versehen, auf der Name und Anschrift stehen. Seit April 2017 ist für Drohnen mit einem Gesamtgewicht über zwei Kilogramm der Flugkundenachweis Pflicht. Den kann man heute schon online machen, einige Anbieter kombinieren die Theorie mit ein paar praktischen Trainingsstunden, was laut Bödecker durchaus Sinn macht. Als Gewerbetreibender braucht man für manche Flüge auch unter der Zwei-Kilo-Grenze den Drohnenführerschein.

Auch sollte sich Drohnen-Flieger informieren, ob sie in ihrem angepeilten Flugbereich ihre Geräte überhaupt fliegen lassen dürfen. In einem Umkreis von eineinhalb Kilometern von Krankenhäusern und Flugplätzen ist das nicht erlaubt. Strommasten, Windräder, öffentliche Plätze mit vielen Menschen, Kraftwerke, private Grundstücke und Industrieanlagen müssen berücksichtigt werden. „Es gibt da aber einige gute Apps wie ,Map2fly‘“, erzählt Bödecker. Zeigt die App in dem Gebiet Einschränkungen an, muss eine Einzelgenehmigung angefordert werden, was in der Regel recht schnell geht. Als Regelung zum Abstand von Menschen gilt die Eins-zu-Eins-Regelung. „Fliege ich in einer Höhe von fünfzig Metern, muss ich fünfzig Meter Abstand halten“, verdeutlicht der Experte. Eine Veröffentlichung von Fotos mit Personen sei nur mit deren Einwilligung erlaubt, „es sei denn, es wird bei einer öffentlichen Veranstaltung gefilmt, dann gilt der Mensch als Beiwerk“.

Als nächster Schritt steht die Flugplanung an. Handelt es sich um eine Drohne mit GPS-Funktion, kann die gewünschte Flugroute vorher eingegeben werden. Bödecker: „Gerade bei manueller Steuerung ist es wichtig, dass ich die Drohen im Sichtkontakt habe.“ Sonnenstand, Gebirge oder hohe Bäume könnten schließlich die Sicht beeinträchtigen. „Man verschätzt sich leicht in der Höhe und dann hängt die Drohne im Baum.“ Dann gebe es noch die Follower-Funktion: „Fahre ich zum Beispiel Fahrrad, folgt meine Drohne mir.“ Und: Möchte man durch Ortschaften fliegen, muss dies bei der Polizei und beim Ordnungsamt angemeldet werden. „Ich hatte das schon, dass besorgte Bürger hinter der Hecke Fotos von der Drohne gemacht und bei den Behörden angerufen haben. Um das zu vermeiden, sage ich Bescheid“, so der Westerholzer. 

Allen Anfängern rät er, erst einmal mit einer kleinen Drohne mit manueller Steuerung anzufangen, am besten im Wohnzimmer. „Das übt die Fingerfertigkeit, falls die GPS-Funktion mal ausfällt.“ Solche Fluggeräte würde es seiner Auskunft nach schon ab 40 Euro im Handel geben, für eine professionelle Drohne mit 4K-Bildauflösung, müsse man schon gute 1 000 bis 1 500 Euro hinlegen. Auch an die Entfernung sollte man sich langsam herantasten. Bei schlechter Sicht kann das Flugobjekt bereits bei 300 Metern Entfernung schlecht zu sehen sein. Große Drohnen können immerhin eine Reichweite von 7 000 Metern zur Fernbedienung haben. Für Könner gibt es schon Drohnenwettrennen in Großstädten, wo winzige Geräte in Höchstgeschwindigkeit durch einen Parcours rasen.

Die Zukunft der Drohnen sieht Thomas Bödecker vor allem in der Wartung von Windrädern, Photovoltaik- oder ähnlichen Anlagen, die sonst nur schwer zugänglich sind. Der Einsatz als Paketdienst sei seiner Einschätzung nach wohl gerade in Deutschland mit seinen engen Vorgaben Zukunftsvision. „In der Stadt halten sich Menschen auf, da besteht immer Unfallgefahr und es gibt zu viele Bereiche, die für die Drohnen ohnehin tabu sind“, sagt er.

Quelle: Rotenburger Kreiszeitung vom 20.10.2019

https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/scheessel-ort52321/drohnen-thomas-boedecker-westerholz-klaert-piloten-13134549.html

„Wildwuchs ist groß“

Experte referiert in Westerholz über den Einsatz von Drohnen

Westerholz - Leise surrend schweben sie durch die Luft. Sie kommen dorthin, wo sonst niemand hinkommt. Klein, flink, leistungsstark, unauffällig, preisgünstig – immer mehr Privatleute finden Gefallen daran, kleine unbemannte Flugdrohnen gen Himmel steigen zu lassen. Wir aber ist es um den gewerblichen und fachlich fundierten Einsatz von Drohnen bestellt? Antworten auf diese Frage gab ein Experte jetzt in der Westerholzer Runde – einer öffentlichen Veranstaltung, zu der der Ortsrat eingeladen hatte.

 

Wie die Zeiten sich ändern: Während flugbegeisterte Hobbypiloten früher ihre Drachen oder Modellbauflugzeuge im Frühjahr aus der Garage holten, sieht man heute immer mehr per Joystick und Monitor gesteuerten Drohnen durch die Lüfte fliegen. „Zum Glück sind das weder militärische Flugkörper noch groß angelegte Feldversuche von Postzustellern“, erklärte Thomas Bödecker vor seinem Publikum. Der ehemalige Bundeswehrangehörige hat langjährige Erfahrungen mit den Fluggeräten sammeln können. Sein selbsterklärtes Ziel an dem Abend: Licht ins Dunkel bringen und Verständnis entwickeln.

 

Bödeckers Worten nach gebe es derzeit etwa 800 000 Drohnennutzer in Deutschland – von kleinen Flugobjekten, gerade einmal so groß wie eine Handfläche, bis hin zu größeren Modellen, die auch schon mal mehrere tausend Euro kosten würden. „Der Wildwuchs ist noch ziemlich groß“, so der Experte. „Inzwischen gibt es Gesetze, rechtliche Rahmenbedingungen und Verordnungen, die den Einsatz von Drohnen regeln. Ab dem 1. Oktober dieses Jahres gibt es dann sogar eine Kennzeichnungspflicht.“

 

Immer in direkter Sichtweite

Was zu beachten sei: „Ich muss mein Fluggerät immer sehen können und darf bis maximal 100 Meter über dem Grund fliegen.“ Im Steuerungsgerät könnten je nach Flugmodell individuell die Flugzonen eingespeichert werden, „Ich darf aber nicht über Bahnlinien, Industriegebiete, Hochspannungsleitungen und Bundesfernstraßen steuern. Nachbarn müssen befragt, die Polizei und Gemeinde verständigt werden, wenn ich den Auftrag bekomme, ein Grundstück abzulichten.“ Gerade wenn es sich um Versicherungsfälle, auch bei Naturereignissen wie Windbruch und Überschwemmungen, Baudokumentationen oder Fortschrittsüberwachungen handele, sei dieses Thema brisant. „Imagefilme könnten durch diese Flüge hergestellt werden, um die Internetpräsenz, Flyer, Printmedien oder andere Dokumentationen zu verbessern“, erklärte Bödecker. „Auch virtuelle Rundgänge in Gebäuden sind möglich.“

 

Je nach Akku-Leistung könne man mit der Drohne etwa 20 bis 30 Minuten in der Luft bleiben und Aufnahmen machen. „Es ist schon sehr interessant, Objekte, Natur und Ereignisse aus einer anderen Perspektive zu entdecken und zu beobachten, und zwar mit einem Mehrwert für alle, wenn man sich an die Spielregeln hält.“ Dazu gehöre auch immer eine Menge Fingerspitzengefühl – verbunden mit dem Blick auf datenschutzrechtliche Probleme und der Rechtmäßigkeit. - hr

 

Quelle: kreiszeitung.de vom 30.04.2017

https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/scheessel-ort52321/wildwuchs-gross-8225792.html

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